Liste mit verbotenen Gegenständen im
aufgegebenen Gepäck:
- Sprengstoffe
und Sprengkörper, einschließlich Detonatoren, Zünder, Granaten, Minen etc.
- Gase:
z.B. Propan, Butan etc.
- Brennbare
Flüssigkeiten, einschließlich Benzin (Feuerzeugbenzin), Methanol etc.
- Brennbare
Feststoffe und reaktive Stoffe: z.B. Magnesium, Feueranzünder,
Feuerwerkskörper, Fackeln etc.
- Feuerzeuge
(Gas- und Benzinfeuerzeuge)
- Oxidationsmittel
und organische Peroxide: z.B. Bleichmittel, Sets zur Ausbesserung von
Kfz-Karosserien, Haarbleichungsmittel etc.
- Toxische
oder infektiöse Stoffe: z.B. Rattengift, infiziertes Blut etc.
- Radioaktives
Material: z.B. medizinische oder gewerbliche Isotope etc.
- Korrosionsmittel:
z.B. Quecksilber, Fahrzeugbatterien etc.
- Komponenten
von Kfz-Kraftstoffsystemen, die Kraftstoff enthalten haben
Allerdings sollte man hier auch
nochmal die allgemeinen Bedingungen der jeweiligen Fluggesellschaften beachten,
sowie die Einfuhrbedingungen des jeweiligen Landes (Lebensmittel).
verbotene
Gegenstände im Handgepäck / EU:
- stumpfe,
spitze oder scharfe Gegenstände:
alle Arten von Messern und Scheren (z.B. Nagelscheren, Nagelfeilen,
Maniküresets, Besteck etc.). Glasflaschen ab einer gewissen Größe (z.B. Deo-Roller
aus Glas) können als stumpfe und harte Schlaggegenstände eingeordnet und
somit konfisziert werden.
- alle
Arten von Waffen, Explosivstoffe und Munition (z.B. Elektroschocker) auch Spielzeugpistolen
|
alle Produkte, die mit dem
nebenstehenden Symbol gekennzeichnet sind
|
- viele
Arten von Sportgeräten z.B.
Wanderstöcke, Baseballschläger, Golfschläger, Billardstöcke, Angelruten,
Bowlingkugel, Kamerastativ etc.
- leicht
brennbare Stoffe, z.B. Feuerzeuge,
Reinigungs- und Feuerzeugbenzin, Nagellackentferner, Gasbehälter etc.
|
alle Produkte, die mit dem
nebenstehenden Symbol gekennzeichnet sind
|
- chemische
und toxische Stoffe, alle
Arten von Säuren, ätzende Substanzen, oxydierende Substanzen (z.B.
Bleichpulver und Superoxyd), Pfeffersprays und Streichhölzer

|
alle Produkte, die mit den
nebenstehenden Symbolen gekennzeichnet sind
|
- giftige
oder ansteckende Substanzen
(Quecksilber / Fieberthermometer, Bakterien- und Viruskulturen)
|
alle Produkte, die mit dem
nebenstehenden Symbol gekennzeichnet sind
|
- Die
aktuelle Liste "Verbotene Gegenstände bei Flugreisen" der
Bundespolizei unter www.bundespolizei.de
Seit dem
06.11.2006 gelten neue Regelungen bezüglich der Mitnahme von Flüssigkeiten
im Handgepäck im EU-Flugverkehr
- Alle
Arten von Flüssigkeiten, Pasten, Gels, Cremes etc. müssen in Behältern mit
einem maximalen Fassungsvolumen von 0,1 Liter (= 100 ml), in einer
durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastiktüte, deren Fassungsvermögen
nicht größer als 1 Liter betragen darf, transportiert werden.
- Flüssigkeiten
(Spirituosen, Parfum etc.), die in den Duty Free Shops oder an Board eines
Flugzeuges von einem EU-Land gekauft wurden, müssen in
manipulationssicheren versiegelten Verkaufstaschen transportiert werden
und dürfen dann auch weiterhin mit ins Handgepäck.(1.)
Problematisch sind gekaufte Flüssigkeiten am Flughafen oder im Flugzeug
eines außereuropäischen Landes, wenn der Fluggast einen Zwischenstop
einlegen und das Flugzeug wechseln muß. So wird beispielsweise die Flasche
Bourbon-Whisky, die in Los Angeles im Duty Free-Shop gekauft wurde, bei
einem Zwischenstop in London oder Frankfurt, bei einem Weiterflug z.B.
nach München, beschlagnahmt. Das Gleiche gilt auch für im Duty Free-Shop
gekauftes Parfum, falls das Flagon mehr als 100 ml Inhalt hat. So kann das
teuer gekauft Parfum z.B. am Flughafen von Bangkok, bei einem Flug von
Bangkok nach Berlin, mit Zwischenstop in Frankfurt, am Frankfurter
Flughafen konfesziert werden.(2.)
- Flüssige
Babynahrung und spezielle Getränke für Diabetiker dürfen auch weiterhin,
in der Menge, die für die Flugdauer benötigt wird, mit ins Handgepäck.
- Die
Kontrolle von Mäntel, Jacken und Klapprechner (Laptops) soll verstärkt
werden
- Das
maximal erlaubte Gewicht für das Handgepäck unterscheidet sich bei den
Fluggesellschaften und reicht von 5 kg bei TUIfly bis 8 kg bei der
Lufthansa.
Eine allgemein gültige Verordnung
was im Handgepäck mitgeführt werden darf gibt es nicht. Die Bestimmungen für
das Handgepäck sind vom jeweiligen Reiseland und von den Fluggesellschaften
abhängig und können sich je nach politischer Lage täglich ändern.